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Gewerbeamt


Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen wollen, so müssen Sie diese Tätigkeit anmelden, und zwar beim Gewerbeamt der Stadt, des Marktes, der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der sich Ihr Betriebssitz befindet. Das Gewerbeamt bescheinigt die Gewerbeanzeige (sog. Gewerbeschein) und leitet sie an das Landratsamt Günzburg weiter.
Das Landratsamt informiert dann weitere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer Schwaben, die Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, das Eichamt, das Registergericht, den Landesverband der Berufsgenossenschaften, das Statistische Landesamt, das Arbeitsamt und das Hauptzollamt in Augsburg.

Was ist anzuzeigen?
Wann ist anzuzeigen?
Wer hat anzuzeigen?
Wie ist die Anzeige vorzunehmen?
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Ist evtl. eine weitere Erlaubnis erforderlich?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 
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